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   LG Heidelberg, 28.07.2009 - 2 O 394/08   

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https://dejure.org/2009,26056
LG Heidelberg, 28.07.2009 - 2 O 394/08 (https://dejure.org/2009,26056)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 28.07.2009 - 2 O 394/08 (https://dejure.org/2009,26056)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 28. Juli 2009 - 2 O 394/08 (https://dejure.org/2009,26056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages: Falschangabe des Sanierungskostenanteils beim Erwerb einer zu sanierenden, denkmalgeschützten Altbauwohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages nach Rücktritt und Zahlung von Schadensersatz aus dem Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit der Kaufsache; Vorliegen eines Mangels durch falsche Angabe eines Sanierungskostenanteils im notariellen Vertrag über den Erwerb einer ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angabe des Sanierungskostenanteils falsch: Mangel der Kaufsache?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.07.2009 - 2 O 394/08
    Dies wurde vom BGH bereits für das frühere Schuldrecht in vergleichbaren Fällen so gesehen (NJW 1999, 638f.).

    Darüber hinaus kommt nach der Rechtsprechung ein ergänzender Auskunfts- bzw. Beratungsvertrag mit der Beklagten in Betracht, auch wenn dieser über einen Vermittler geschlossen worden wäre (BGH NJW 1999, 638 [639], OLG München vom 5.9.2007, Az. 20 U 2459/07, nach juris).

    a) Der Schadenersatzanspruch geht darauf, die Kläger so zu stellen, als hätten sie den Vertrag nicht geschlossen (BGH NJW 1999, 638 [639], NJW 2003, 1811 [1814], OLG München a.a.O.).

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.07.2009 - 2 O 394/08
    Es handelt sich um Ansprüche aus vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung, insbesondere von Banken, die gerade nicht zu einem Schadensersatzanspruch nach den oben dargestellten Grundsätzen führen (BGH NJW 1992, 555 [556], NJW 2003, 2529 [1531], NJW-RR 2003, 1035 [1036]).
  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.07.2009 - 2 O 394/08
    a) Der Schadenersatzanspruch geht darauf, die Kläger so zu stellen, als hätten sie den Vertrag nicht geschlossen (BGH NJW 1999, 638 [639], NJW 2003, 1811 [1814], OLG München a.a.O.).
  • BGH, 13.02.2003 - IX ZR 62/02

    Umfang der Haftung für fehlerhafte Beratung über steuerliche Vorteile einer

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.07.2009 - 2 O 394/08
    Es handelt sich um Ansprüche aus vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung, insbesondere von Banken, die gerade nicht zu einem Schadensersatzanspruch nach den oben dargestellten Grundsätzen führen (BGH NJW 1992, 555 [556], NJW 2003, 2529 [1531], NJW-RR 2003, 1035 [1036]).
  • OLG München, 05.09.2007 - 20 U 2459/07

    Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs und Freistellung von den im Zusammenhang

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.07.2009 - 2 O 394/08
    Darüber hinaus kommt nach der Rechtsprechung ein ergänzender Auskunfts- bzw. Beratungsvertrag mit der Beklagten in Betracht, auch wenn dieser über einen Vermittler geschlossen worden wäre (BGH NJW 1999, 638 [639], OLG München vom 5.9.2007, Az. 20 U 2459/07, nach juris).
  • FG München, 14.08.2006 - 10 K 2725/06

    Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen; Grundlagenbescheid

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.07.2009 - 2 O 394/08
    Es kommt mithin bei WEG-Objekten wohl nur auf den Bautenstand insgesamt an (dafür offenbar Fleischmann/ Meyer-Scharenberg, DStR 1999, 748; ESt-Richtlinie zu § 7h. Abs. 1; FG München, EFG 2006, 1748).
  • LG Potsdam, 09.03.2018 - 6 O 402/17

    Unverbindlich ist unverbindlich!

    Eine solche kommt zwar grundsätzlich in Betracht, wenn auch nicht mit Blick auf die aus dem Gesetz folgende Ermäßigung der Steuerschuld, wohl aber in den objektgebundenen Voraussetzungen des steuerlichen Vorteils (vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 28.07.2009 - 2 O 394/08).
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